Einteilung der Drohnen in die verschiedenen Risikoklassen

 

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Ziel der neuen Drohnenverordnung

 

Das Ziel der neuen EU-Drohnen-Regeln ist an erster Stelle die einheitliche Regelung zum Umgang und Betrieb von Drohnen (Unmanned Aerial Systems, UAS). Die Regeln sollen die durchaus deutlich unterschiedlichen Regelungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten harmonisieren, ein gleiches Verständnis schaffen und vor allem einen ähnlichen Einsatz von Drohnen in allen EU-Ländern ermöglichen.

Die EU-Verordnungen kommen dabei nicht nur im kommerziellen Bereich zur Anwendung, sondern treffen auch den privaten Einsatz von Drohnen, die zu Freizeitzwecken verwendet werden.

Welche Bestandteile regeln was?

Die EU-Drohnen-Regeln werden in zwei einzelnen Durchführungsverordnungen ausgearbeitet:

  • Commission Delegated Regulation on Drones (auf Deutsch: Herstellungsvorschriften für Drohnen) 
  • Commission Implemented Regulation on Drones (auf Deutsch: Betriebsvorschriften für Drohnen)

Piloten sind also demnach vor allem dem Implemented Act unterworfen, während Hersteller von Drohnen den neuen Vorschriften des Delegated Act folgen müssen.

Die neue Unterteilung von Drohnenflügen: OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED

Erster Antritt der neuen EU-Drohnen-Regeln ist die EU-weite Unterteilung von Drohnen-Operationen in drei einfache Kategorien, die in der gesamtem Europäischen Union einheitlich interpretiert werden. Die drei Kategorien tragen die Bezeichnungen OPEN (Offen), SPECIFIC (Spezifisch) und CERTIFIED (Zertifiziert).

Im Folgenden wollen wir uns die ausgearbeiteten Vorschriften für jede der einzelnen Kategorien genauer ansehen, um euch einen Überblick zu verschaffen.

Betriebskategorie: OPEN (Offen)

Die OPEN Category umfasst die folgenden Vorschriften, welche zukünftig beim Betrieb von Drohnen beachtet werden müssen:

  • Flugoperationen mit geringem Risiko
  • maximal 120 m Flughöhe über Grund (AGL)
  • Flug nur in Sichtweite erlaubt (VLOS), kein BVLOS
  • Mindestalter für den Betrieb von Drohnen muss beachtet werden, wenn der Mitgliedsstaat ein solches vorschreibt
  • Versicherungspflicht besteht (Haftpflicht) (abhängig vom Mitgliedsstaat)
  • Der Transport von gefährlichen Gütern ist untersagt
  • Eine Kennzeichnung der Drohne ist ab Drohnen-Klasse C1 notwendig (siehe unten)
  • Flüge sind nur außerhalb der durch die Mietgliedsstaaten festgelegten Restricted Flight Zones erlaubt. Diese RFZs werden in einem zentralen Register abrufbar sein.

Außerdem kann die Art des Fluges in der Kategorie OPEN in drei verschiedene Szenarien unterteilt werden:

  • A1: Flüge über Menschen (jedoch keine Menschenansammlungen > 10 bis 12 Personen)
  • A2: Flüge in der Nähe von Menschen (mit sicherer Entfernung)
  • A3: Flüge in weiter Entfernung von Menschen

Je nach Klassifizierung der Drohne ergeben sich verschiedene Einschränkungen, abhängig davon, ob es sich um einen Flug der Unterkategorie A1, A2 oder A3 handelt.

Betriebskategorie: SPECIFIC (Spezifisch)

Die zweite Betriebskategorie der neuen EU-Drohnen-Regeln tritt immer dann in Kraft, wenn eine oder mehrere Vorgaben der OPEN Category nicht eingehalten werden können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine größer Flughöhe benötigt wird oder die Drohen außer Sichtweite des Piloten (BVLOS) geflogen werden muss. Es gelten dann folgenden Vorschriften:

  • Operationen mit mittlerem Risiko
  • Es besteht Genehmigungspflicht. Diese Genehmigung kann auf drei verschieden Arten erteilt werden/sein:
    • Individuelle Ausnahmeregelung liegt vor.
    • Die Operation folgt einem definierten Standardszenario. Von diesen wird es eine Vielzahl geben.
    • Inhaber einer sogenannten Light UAS Certificate (LUC) – einer kleinen UAS-Operator-Lizenz – dürfen die Standardszenarien ohne weitere Genehmigungen ausführen. Ansonsten ist auch hierfür eine vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde notwendig.
    • Sollte es kein Standardszenario für die geplante Flugoperation geben, muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein Special Operation Risk Assessment (SORA) – also eine Risikobewertung – durchgeführt werden.

Da streng genommen auch FPV Racing bzw. Drone Racing unter den Betrieb der SPECIFIC Kategorie fällt, können wir uns vorstellen, dass es hierfür ein eigenes Standardszenario geben wird.

Betriebskategorie: CERTIFIED (Zertifiziert)

In dieser Kategorie sind alle Szenarien von Drohnenoperationen zusammengefasst, die großes Risikopotenzial aufweisen. Die genaue Gesetzgebung/Spezifizierung dieser Szenarien steht noch aus. Folgende Flugoperationen werden unter CERTIFIED fallen:

  • Operationen mit hohem Risiko
  • Anlehnung der Vorgaben an die Gesetzgebung der bemannten Luftfahrt (Lufttüchtigkeitsprüfung, Pilotenlizenz, Sicherheitsaufsicht durch Luftfahrtbehörde des Mitgliedslandes/EASA)
  • Drohnen mit mehr als 300 cm Durchmesser
  • Drohnen im Einsatz über Menschengruppen mit einer kinetischen Energie von > 34 kJ
  • Drohnen für den Transport von Gütern
  • Drohnen für den Transport von Personen

Für die meisten Piloten dürfte das Szenario OPEN daher in der Regel das favorisierte Vorgehen/Regelwerk bei dem Betrieb ihrer Drohne sein. Dabei ist es zweitrangig, ob der Betrieb privat oder mit kommerzieller Absicht geschieht.

Spannend wird die Einordnung des Drone-Racing-Sports, der sich immer größerer Beliebtheit erfreut. Für kleine FPV Racer sieht die aktuelle deutsche Drohnenverordnung entsprechende Berücksichtigung bereit. Sollte FPV Racing unter die Kategorie SPECIFIC fallen, kommen auf viele FPV-Racing-Freunde mit unter zusätzliche Hürden wie das Ablegen eines Light UAS Certificate (LUC) zu.

Drohnen-Klassen für mehr „Übersichtlichkeit“

Als zweiter Pfeiler der EU-Drohnen-Regeln gibt es nun eine Unterteilung der unterschiedlichen Drohnen in fünf Klassen von C0 bis C4 (C = Class).

Die Einordnung der Drohne wird dabei basierend auf Größe, Gewicht, Sicherheitsfunktionen und Bewegungsenergie durchgeführt.

Für Drohnen, die im freien Verkauf erhältlich sind, ist der Hersteller für die Klassifizierung zuständig. Die Klasse muss dann auch deutlich auf der Verpackung des Produktes sichtbar sein. Die Einordnung von Selbstbauten sieht die EU-Drohnenverordnung ebenfalls vor.

Je nach Drohnen-Klasse gelten unterschiedliche Vorschriften und Auflagen, die erfüllt werden müssen. Wir fassen im Folgenden das Wichtigste zusammen:

 

Drohnen Klasse C0

Die Klasse C0 ist die niedrigste Drohnen-Klasse mit dem geringsten Gefahrenpotenzial. Sie beinhaltet die folgenden Vorgaben.

Gültig für:

  • Drohnen unter 250 g Startgewicht.
  • Selbstbauten mit einem AUW bis 250 g.

Auflagen/Voraussetzungen für Hersteller und Drohne:

  • Gebrauchsanweisung muss vorhanden sein
  • Muss mit der EU-Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) übereinstimmen.
  • Darf nicht schneller als 19 m/s (68,4 km/h) fliegen können.
  • Das Höhenlimit muss einstellbar sein.
  • Das Gehäuse der Drohne darf keine scharfen Kanten besitzen.
  • Eine elektronische Identifikation/GEO Awareness System ist nicht notwendig.

Auflagen/Verbote für den Piloten:

  • Gebrauchsanweisung muss gelesen werden.
  • Pilot muss nicht registriert sein.
  • Category OPEN A1: Es darf über Menschen geflogen werden.
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Drohnen-Klasse C1

Gültig für:

  • Drohnen bis 900 g Startgewicht
  • ODER maximal 80 J Bewegungsenergie

Auflagen/Voraussetzungen für Hersteller und Drohne:

  • Gebrauchsanweisung muss vorhanden sein
  • Darf nicht schneller als 19 m/s (68,4 km/h) fliegen können
  • Das Höhenlimit muss einstellbar sein
  • Das Gehäuse der Drohne darf keine scharfen Kanten besitzen
  • Eine elektronische Identifikation/GEO Awareness System ist notwendig
  • Dokumente über die Bewegungsenergie und mechanische Stabilität müssen vorliegen
  • Bei Verbindungsverlust muss eine Notfallprozedur zur Verfügung stehen (Return to Home, Fail Safe etc.)

Auflagen/Verbote für den Piloten:

  • Gebrauchsanweisung muss gelesen werden
  • Online-Test notwendig
  • Pilot muss registriert sein und Registrierungsnummer auf Drohne angebracht werden 
  • Category OPEN A1: Es darf über Menschen geflogen werden
Drohnen Klasse C1

Drohnen-Klasse C2

Gültig für:

  • Drohnen bis 4 kg Startgewicht

Auflagen/Voraussetzungen für Hersteller und Drohne:

  • Gebrauchsanweisung muss vorhanden sein.
  • Das Höhenlimit muss einstellbar sein.
  • Das Gehäuse der Drohne darf keine scharfen Kanten besitzen.
  • Eine elektronische Identifikation/GEO Awareness System ist notwendig.
  • Dokumente über die Bewegungsenergie und mechanische Stabilität sowie Sollbruchstellen müssen vorliegen.
  • Bei Verbindungsverlust muss eine Notfallprozedur zur Verfügung stehen (Return to Home, Fail Safe etc.).
  • Manuell aktivierbarer Low-Speed-Modus muss Geschwindigkeit auf maximal 3 m/s begrenzen können, wenn nah an Menschen geflogen werden soll.

Auflagen/Verbote für den Piloten:

  • Gebrauchsanweisung muss gelesen werden.
  • Online-Test notwendig.
  • Theoretischer Test in anerkanntem Prüfungszentrum notwendig.
  • Pilot muss registriert sein und Registrierungsnummer auf Drohne angebracht werden
  • Category OPEN A2: Es darf in der Nähe von Menschen geflogen werden.
    • Ohne Low-Speed-Modus: minimale Distanz 50 m und Einhaltung der 1:1-Regel (minimaler horizontaler Abstand = aktuelle Flughöhe der Drohne).
    • Mit Low-Speed-Modus: minimale Distanz 5 m, ebenfalls Einhaltung der 1:1-Regel.
Drohnen Klasse C2 with low speed

Drohnen-Klasse C3

Gültig für:

  • Wenn nicht C0, C1 oder C2.
  • Drohnen unter 25 kg Startgewicht.
  • Alle Eigenbauten über 250 g Abfluggewicht.

C3 – Auflagen/Voraussetzungen für Hersteller und Drohne (nicht gültig für Eigenbauten):

  • Gebrauchsanweisung muss vorhanden sein.
  • Das Höhenlimit muss einstellbar sein.
  • Eine elektronische Identifikation/GEO Awareness System ist notwendig.
  • Dokumente über Sollbruchstellen müssen vorliegen.
  • Bei Verbindungsverlust muss eine Notfallprozedur zur Verfügung stehen (Return to Home, Fail Safe etc.).
Drohen Klasse C3

Drohnen-Klasse C4

Gültig für:

  • Wenn nicht C0, C1 oder C2.
  • Drohnen unter 25 kg Startgewicht.
  • Alle Eigenbauten über 250 g Abfluggewicht.

Die Klasse C4 deckt aufgrund ihrer Definition auch konventionelle Flugmodelle/Modellflugzeuge ab.

C4 – Auflagen/Voraussetzungen für Hersteller und Drohne (nicht gültig für Eigenbauten):

  • Gebrauchsanweisung muss vorhanden sein.
  • Eine elektronische Identifikation/GEO Awareness System ist notwendig, wenn in der eingesetzten Flugzone notwendig.
  • Kein autonomer Flug erlaubt.

Auflagen/Verbote für den Piloten:

  • Gebrauchsanweisung muss gelesen werden.
  • Online-Test notwendig.
  • Pilot muss registriert sein und Registrierungsnummer auf Drohne angebracht werden
  • Category OPEN A3: Abseits von Städten auf freien Flächen. Unbeteiligte Personen dürften durch Betrieb nicht gefährdet werden.
Drohnen Klasse 4

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