Fernpilotenzeugnis

 

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Fernpilotenzeugnis - Neuregelung ab 1.1.2021

 

Das Fernpilotenzeugnis soll die Kompetenz von Fernpiloten nach Punkt UAS.OPEN.030 der EU-Verordnung 2019/947 dokumentieren und gilt in der gesamten EU.
Ein Fernpiloten ist dabei die neue gesetzliche Bezeichnung für den Steuerer einer Drohne.

Da das Fernpilotenzeugnis wird seit 1.1.2021 in drei Unterkategorien unterteilt, welche wir hier noch näher beschreiben. Ihr könnt bei uns alle dieser einzelnen Berechtigungen erhalten. Als Zweigstelle der Prüfstelle für Fernpiloten DE.PStF.012 befinden wir uns zur Zeit im Genhmigungsverfahren und denken ab Februar 2021 Schulungen und Prüfungen zur Erwerb aller neuen Lizenzen anbieten zu können.

 

UAS-Einteilung

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen kann unterschiedlich kategorisiert werden. Für die meisten UAS gelten dabei die EASA-Vorschriften, diese teilen den Betrieb von UAS in drei Kategorien ein:

  • Die offene Kategorie (OPEN)
  • Die spezielle Kategorie (SPECIFIC)
  • Die zulassungspflichtige Kategorie (CERTIFIED)

Darüber hinaus gibt es Spezialfälle, die nicht unter die EASA-Vorschriften fallen:

  • UAS, welche in Innenräumen betrieben werden (z.B. Minidrohen für das Wohnzimmer), und
  • unbemannte Luftfahrzeuge, die z.B. von Militär, Polizei, Feuerwehr, Grenzschutz, Zoll und Küstenwache eingesetzt werden.

 

Unter die offene Kategorie fällt ein UAS, wenn es:

  • weniger als 25 kg wiegt,
  • nicht über Menschenansammlungen betrieben wird; eine Menschenansammlung ist dabei definiert als eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen,
  • eine Flughöhe von 120 m über dem Boden (AGL – „Above Ground Level“) nicht überschreitet,
  • nur in direkter Sichtverbindung betrieben wird – der so genannten Visual Line of Sight (VLOS) und
  • kein Gefahrgut oder Menschen transportiert.

 

Unter die spezielle Kategorie fällt ein UAS, wenn es eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • das Gewicht überschreitet 25 kg,
  • der Betrieb erfolgt oberhalb von 120 m AGL oder in speziellen Lufträumen oder
  • der Betrieb erfolgt außerhalb der direkten Sichtverbindung – auf Englisch Beyond Visual Line of Sight (BVLOS).

 

Unter die zertifizierungspflichtige Kategorie fällt ein UAS, wenn es eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • der Betrieb erfolgt über Menschenansammlungen,
  • es wird risikoreiches Gefahrgut transportiert oder
  • es werden Menschen transportiert.

Kontakt

Postanschrift

Berggartenstraße 32

86508 Rehling

Email: info@fahrschule-dallhammer.de

Tel: +49 821 - 50 88 55 88

URLwww.fahrschule-dallhammer.de

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