Kompetenznachweis A1/A3

Kompetenznachweis A1/A3 - Grundberechtigung
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 für Drohnenpiloten ist der "kleine EU-Drohnenführerschein", da er bereits beim Betrieb von Drohnen ab 250g in der gesamten EU benötigt wird.
Mit dem Bestehen der Prüfung wird dem Prüfling bestätigt, dass er über eine ausreichende Kompetenz für das Steuern von Drohnen mit einem relativ niedrigen Gefährdungspotential verfügt. Nur mit dieser Bestätigung darf er Drohnen gemäß den Vorgaben der open category in den risikoärmsten Unterkategorien A1 und/oder A3 einsetzen. Das Dokument gilt in der gesamten EU.
Der kleine A1/A3-Schein ist die Grundvoraussetzung für alle anderen Qualifikationen von Drohnenpiloten in der offenen und auch in der speziellen Kategorie. Die Prüfung z.B. zum Fernpilotenzeugnis A2 oder für die Anwendung eines Standard Szenario darf nur abgelegt werden, wenn der Kompetenznachweis A1/A3 zuvor erfolgreich absolviert wurde.