Eure Führerscheinausbildung bei der Fahrschule Dallhammer

Bei Fragen und Anregungen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

PKW-Führerschein

Motorstart

Klasse B - PKW Führerschein

 

Diese Fahrerlaubnisklasse beinhaltet Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Benötigst Du zusätzlich auch die Berechtigung hinter deinem PKW  einen größeren Anhänger mitzuführen, dann stehen dir auf der Homepage schnelle Infos zu der B96 Schlüsselzahl bzw. BE-Führerscheinausbildung zur Verfügung. Für ausführliche Entscheidungshilfen steht euch unser Team jederzeit zur Verfügung.

Das Mindestalter für die Klasse B beträgt 18 Jahre. Bist Du jünger als 18 Jahre, dann kommt für dich die Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse BF17 in Frage. Der perfekte Einstieg in deine Ausbildung ist ungefähr sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters.

Das ganze klingt kompliziert? Um nähere Informationen zu Autoführerschein zu erhalten, vereinbare doch einfach einen unverbindlichen Beratungstermin mit unserem Team.

autohaenger

Klasse BE - PKW Führerschein mit Anhänger

 

Diesen Führerschein benötigt ihr für Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelauflieger bestehen, sofern die jeweils zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mit dem Führerschein der Klasse BE dürft Ihr also schon eine Fahrzeugkombination aus einem PKW und einem großen Anhänger fahren. Die Ausbildung in dieser Klasse ist unbedingt ratsam, wenn ihr beispielsweise den Transport von Tieren oder das Mitführen eines Wohnwages plant.

Auto mit Mädchen lang

„Begleitetes Fahren ab 17“

 

Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF17; auch Führerschein mit 17 genannt) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten „verkehrszuverlässigen“ Person geführt werden darf. Damit schließt die Phase des begleitenden Fahrens direkt an unsere professionelle Ausbildung an. Der junge Fahrer/die junge Fahrerin ist nach dem Ablegen seiner/ihrer vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Führer des Pkw. Die Begleitperson hat keine Ausbildungsfunktion, ist also kein „Laienfahrlehrer“, sondern lediglich Ansprechpartner für die jungen Fahranfänger und soll Rat und Hinweise erteilen.

Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein, 
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
  • die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.

Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen dieser Klasse ist nur innerhalb Deutschlands oder in teilnehmenden Ländern erlaubt!

Um nähere Informationen zu dieser Führerscheinklasse zu erhalten, vereinbart doch einfach einen unverbindlichen Beratungstermin. Gerne könnt Ihr auch unverbindlich an unseren BF 17 Infoabenden teilnehmen!

Golf Zebra small quer

B96 Fahrerschulung

 

Du möchtest einen Anhänger fahren, möchtest aber nicht gleich die große Anhängerausbildung durchlaufen? Dann haben wir für dich eine coole Alternative! Nach unserer Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 96 auf deinen PKW Schein darfst Du folgendes Fahren:

Einen Anhänger hinter einem Kraftfahrzeug der Klasse B der:

  • eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat und
  • die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr ist als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg beträgt


Für die Ausbildung brauchst Du weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung abzulegen.



Umfang und Inhalt der Ausbildung:

Die Ausbildung beginnt mit

  • 2,5 Zeitstunden theoretischem Schulungsstoff

in der Fahrschule. Im Anschluss daran wird in einem nicht öffentlichen Verkehrsraum

  • 3,5 Zeitstunden praktischer Übungsstoff

vermittelt. Danach folgt noch

  • 1 Zeitstunde fahrpraktische Übungen

im öffentlichen Straßenverkehr.


Die Ausbildung endet mit der Aushändigung einer "Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme" durch die Fahrschule.

Danach gehst Du mit folgenden Unterlagen zu deiner zuständigen Behörde um die Eintragung in den Führerschein vornehmen zu lassen. Hierfür brauchst Du nur:

  • die "Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme"
  • ein biometrisches Passfoto
  • deinen Personalausweis
  • die Gebühren für die Eintragung und Ausstellung des neuen Kartenführerscheines

Wir empfehlen diese Ausbildung jedem, der Anhänger mitführen möchte. Die Ausbildung umfasst unter anderem Inhalte wie "Richtiges Verbinden und Trennen von Anhängern", "Ladungssicherung", "Gesetzliche Bestimmungen", "Rangiertraining" und vieles vieles mehr!

2018 Yamaha MT125

B196 Schlüsselzahl zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse A1

 

Seit Anfang 2020 ist es möglich, durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung auf Krafträdern der Klasse A1, sich die Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnisklasse B eintragen zu lassen. Diese berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse A1 innerhalb Deutschlands.

Diese Ausbildung beinhaltet weder eine theoretische, noch eine praktische Prüfung.


Umfang und Inhalt der Ausbildung:

Die Ausbildung beinhaltet

  • zwei mal 90 Minuten theoretischem Schulungsstoff der Klasse A
  • fünf mal 90 Minuten fahrpraktische Ausbildung auf Kraftfahrzeugen der Klasse A1

Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer eines Kraftrades der Klasse A1. Nach erfolgreicher Feststellung der Fahrkompetenz durch euren Fahrlehrer erhaltet Ihr die Ausbildungsbescheinigung, mit Hilfe derer Ihr euch die Schlüsselzahl in den Führerschein eintragen lassen könnt.


Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B


Diese Schlüsselzahl berechtigt zum Führen folgender Fahrzeugarten innerhalb Deutschlands:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

 

Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.
Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich, da es sich um keinen Motorradführerschein handelt.

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B197 (Auszug aus dem damaligen Referentenentwurf)

 

Um den Verkehr sicherer und nachhaltiger zu machen, soll die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen bei jungen Fahranfängern erhöht werden. Um jungen Fahranfängern bereits während der Ausbildung die Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und die Nutzung hochautomatisierter Fahrfunktionen zu ermöglichen und sie mit der neuen Technik und deren Anwendung vertraut zu machen, müssen Anreize für die Nutzung derartiger Fahrzeuge geschaffen werden, in dem damit verbundene Einschränkungen wegfallen. 


Für die Klasse B wird nun die Möglichkeit geschaffen, auch bei Ablegung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Hierfür müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden. Zusätzlich muss der Fahrlehrer bescheinigen, dass der Schüler in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Auf diese Weise wird unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsbedenken die Ausbildung auf Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen gefördert.

Inkrafttreten wird diese Gesetzesänderung am 1.4.2021

 

 

Kontakt

Postanschrift

Berggartenstraße 32

86508 Rehling

Email: info@fahrschule-dallhammer.de

Tel: +49 821 - 50 88 55 88

URLwww.fahrschule-dallhammer.de

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Wir sind zertifizierter Bildungsträger nach AZAV.

Bei Fragen zum Thema geförderte Weiterbildungen sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

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