Grundausbildungen

Gabelstapler - Stufenmodell
Modulares Stufenkonzept
Laut dem DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ ist eine mehrstufige bzw. modulare Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben.
Stufe 1
Die allgemeine Gabelstapler Grundausbildung ist die gängigste Ausbildung in den Unternehmen. Hier werden Sie in Theorie und Praxis auf einem Frontgabelstapler ausgebildet. Die Antriebsart, ob Gas oder Diesel, ist ebenso irrelevant wie die Tragkraft.
Stufe 2
Die Zusatzausbildung in Stufe 2 ist nur dann erforderlich, wenn Sie spezielle Bauarten bedienen wollen. Spezielle Bauarten können beispielsweise der Schmalgangstapler, Schubmaststapler oder Containerstapler sein. Hierfür wird die Zusatzausbildung benötigt. Voraussetzung für die Teilnahme einer Zusatzausbildung ist die erfolgreiche Ausbildung in Stufe 1.
Jährliche Unterweisung
Sie als Gabelstaplerfahrer müssen gemäß der DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Die jährliche Unterweisung dauert 3 Stunden und dient der Weiterbildung und Auffrischung des Gelernten.
