Grundausbildung

Brückenkran/Portalkran - Grundausbildung
Ihre Vorteile
Kranarbeiten sind eine verantwortungsvolle Aufgabe, gerade in Anbetracht möglicher Gefahren. Deshalb ist eine sorgfältige Ausbildung von Personen, die mit dem Führen von Kranen betraut werden sollen, erforderlich. Wenn Sie effektiv und sicher als Kranführer arbeiten möchten, müssen Sie deshalb alle Maßnahmen kennen, die Ihre Gesundheit und Ihr Leben und das Unbeteiligter beim Betrieb einer Krananlage schützen. Nach dem DGUV Grundsatz 309-003 trägt der Unternehmer die Verantwortung nur ausgebildete Kranführer einzusetzen.
Gesetzliche Grundlagen
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung zum Kranführer/Bediener von Krananlagen (ausgenommen sind LKW-Ladekrane sowie Turmdrehkrane) sind dies unter anderem die DGUV Vorschrift 52, der DGUV Grundsatz 309-003.
Zielgruppe
Personen, die Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane und ähnliche Geräte bedienen sollen.
Seminarinhalte
- Die Mausefalle
- Eigenverantwortung des Kranführers für das sichere Arbeiten
- Verantwortung und rechtliche Grundlagen
- Krantypen
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
- Körperliche Eignung
- Die Betriebsanweisung
- Vielfältige praktische Übungen
- Theoretische Abschlussprüfung
- Praktische Abschlussprüfung
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Zu Ausbildungszwecken kann dieses Seminar bereits ab dem 16. Lebensjahr durchgeführt werden.