Grundausbildungen

Hubarbeitsbühnen - Grundausbildung
Ihre Vorteile
Immer wenn in der Höhe gearbeitet wird, werden hierzu Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart verwendet. Auch wenn Hubarbeitsbühnen die sicherste Möglichkeit sind, in der Höhe zu arbeiten, häufen sich hierzu die Unfallmeldungen. 85 Prozent dieser Unfälle, so die Berufsgenossenschaft, ereignen sich wegen Fehlbedienung oder unsachgemäßer Handhabung. Durch den DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" werden von den Berufsgenossenschaften nun klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgegeben. Ohne diese vorgeschriebene Ausbildung dürfen keine Arbeiten mit Arbeitsbühnen durchgeführt werden.
In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen das erforderliche Fachwissen, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können.
Gesetzliche Grundlagen
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen sind dies unter anderem die DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008, DGUV Information 208-019.
Zielgruppe
Personen, die für den Einsatz als Bediener von Hubarbeitsbühnen vorgesehen sind.
Seminarinhalte
- Verantwortung und rechtliche Grundlagen
- Überblick der geltenden Regelwerke
- Bedienungsanleitung und Sicherheitsregeln der Hersteller
- Die Betriebsanweisung
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Faktoren, die die Stabilität der Arbeitsbühne beeinflussen
- Arbeitsplatz-/ und Umgebungsinspektion
- Risiken, Gefahren und ihre Vermeidung
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Allgemeine Kenntnis und Zweck, Funktion der Bedienungselemente einschließlich der Notfalleinrichtung
- Sicheres Fahren mit der Arbeitsbühne
- Transport von Lasten
- Gebrauch einer Arbeitsbühne mit Störung
- Sichern der Arbeitsbühne vor unautorisiertem Gebrauch
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
- Verantwortung von Unternehmer, Bediener und Verleiher
- Vielfältige praktische Übungen
- Theoretische Abschlussprüfung
- Praktische Fahrübungen
- Praktische Abschlussprüfung
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Zu Ausbildungszwecken kann dieses Seminar bereits ab dem 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Seminarabschluss
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein mit allen vermittelten Inhalten detailliertes Seminarprotokoll sowie den Ausbildungsausweis und ein Zertifikat.