BKF Weiterbildung

Recht
Das Berufskraffahrerqualifikationsgesetz schreibt für alle Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenkraftverkehr eine regelmäßige Weiterbildung vor.
Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Abweichend von dieser Frist nach kann die Weiterbildung auch zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt.
Die Weiterbildung wird durch Teilnahme an einem Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt. Sie dient jeweils dazu, die durch die Grundqualifikation vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und gilt für alle Fahrerlaubnisklassen, für die die Pflicht zur Weiterbildung besteht.
Wer eine Grundqualifikation erworben oder eine Weiterbildung abgeschlossen hat und danach zeitweilig nicht mehr als Fahrer oder Fahrerin im Güterkraft- oder Personenverkehr beschäftigt ist, hat eine Weiterbildung abzuschließen, wenn diese Tätigkeit wieder aufgenommen wird und zu diesem Zeitpunkt die Fristen nach Absatz 1 BKrFQG abgelaufen sind. Satz 1 gilt bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Falle des § 3 Satz 2 entsprechend.
Wechselt ein Fahrer oder eine Fahrerin zu einem anderen Unternehmen, so ist eine bereits erfolgte Weiterbildung anzurechnen.
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV)
§ 4 Weiterbildung
(1) Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.
(2) Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden; die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden. Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.
Lehrplan Weiterbildung Berufskraftfahrer
Modul 1 – Eco-Training & Assistenzsysteme
1.1: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten
1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Modul 2 – Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
2.1: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
2.3: Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
Modul 3 – Gefahrenwahrnehmung
1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3a: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
1.5: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
1.6: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses
3.1: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere Verkehrsunfälle
3.4: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage und Verhalten bei Notfällen
Modul 4 – Schadensprävention
1.4: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kfz
1.5: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.1: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere Arbeitsunfälle
3.2: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3: Fähigkeit Gesundheitsschäden vorzubeugen, individueller Schutz
3.6: Fähigkeit zu einem Verhalten das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der öffentlichkeit beiträgt
3.7: Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfeldes und der Marktordnung des Güterverkehres
3.8: Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfeldes und der Marktordnung des Personenverkehres
Modul 5 – Sicherheit für Ladung & Fahrgast
1.4: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kfz
1.5: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
1.6: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses