Fahrerschulungen

Fahrerschulungen
Sie beschäftigen angestellte Fahrer in Ihrem Betrieb?
Wussten Sie das Sie viele gesetzliche Verpflichtungen zur Schulung bzw. Überwachung der Berechtigungen Ihrer Fahrer haben? Hier nur einige Beispiele:
VO (EU) 165/2014
Artikel 33 Absatz 1
Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionieren des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden…
Sollte kein Nachweis über eine erfolgte Fahrerschulung erbracht werden können drohen bei falschen Eintragungen wenn Ihr Fahrer z.B. die Fahrerkarte nicht oder nicht richtig benutzt, keine Eintragungen vornimmt…etc
je 24-Std-Zeitraum
bis zu 250,--€ Bußgeld für den Fahrer
bis zu 750,--€ Bußgeld für den Unternehmer
VO (EU) 2016/403 und RL 2006/22/EG
„Risikoeinstufungssysteme“
Im Interesse der Transparenz und des fairen Wettbewerbs wurde eine Methode für die Berechnung der Zahl der Verstöße im Unternehmen festgelegt, wiederholte Verstöße können zur Einleitung eines nationalen Verwaltungsverfahrens führen, das — nach dem Ermessen der zuständigen Behörde — den Verlust der Zuverlässigkeit für ein Verkehrsunternehmen zur Folge haben kann.
§ 31 STVZO Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbständigen Leitung geeignet sein.
(Hierfür ist der reine Besitz einer Fahrerlaubnis lange nicht ausreichend und stellt somit eine klare Verpflichtung zur Schulung des Fahrpersonals dar!)
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet ist....
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